CH 01.01.2029 Letzte Frist für volle Steuerabzüge von Sanierungen & Unterhalt: 31. Dezember 2028
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Kanton Thurgau (TG) • Werterhaltender Unterhalt • Stichtag 31.12.2028

Küchen- & Badsanierung im Kanton Thurgau (TG): Steuer-Rechner 2029

Planen Sie das Projekt «Küchen- & Badsanierung» im Kanton Thurgau? Bei typischen Investitionskosten von CHF 65'000 und dem kantonalen Grenzsteuersatz von 29.5 % sparen Sie bei einer Umsetzung vor dem 31. Dezember 2028 direkt CHF 19'175 an Einkommenssteuern. Ab dem 1. Januar 2029 fällt dieser Abzug weg.

Kurz-Check TG Werterhaltender Unterhalt
Richtkosten Projekt: CHF 65'000
Ø Grenzsteuersatz Thurgau: 29.5 %
Steuer-Ersparnis bis 2028: CHF 19'175
Effektive Nettokosten: CHF 45'825
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Grüne Hypothek & Modernisierungskredit 2027/2028

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Parameter & Sanierungsvorhaben

Thurgau Kanton TG
CHF 22'500
CHF

Gemäss Steuererklärung (ca. 60–70 % der Marktmiete). Fällt ab 01.01.2029 weg.

CHF 9'500
CHF

Bsp.: CHF 500'000 Hypothek bei 1.9 % = CHF 9'500/Jahr. Ab 2029 ohne Abzug (ausser Ersterwerber).

CHF 65'000
CHF

Netto-Investitionskosten (nach Fördergeldern). Bis 31.12.2028 voll vom Einkommen abziehbar.

29.5 %
15.0 % (Tiefsteuer) 25.0 % 35.0 % 45.0 % (Spitzensatz)
Grenzsteuersatz nicht zur Hand?
Live-Resultat • Stichtag 31.12.2028

Steuer-Ersparnis bei Umsetzung vor 31.12.2028:

CHF 19'175

Effektive Nettokosten Ihrer Sanierung nach Steuerabzug: CHF 45'825 statt CHF 65'000 (ab 2029: CHF 0 Steuerabzug).

Steueramt zahlt mit (29.5 %) Ihr Eigenanteil (70.5 %)

Systemvergleich im Sanierungsjahr

in CHF
Position
Bis 31.12.2028
Ab 01.01.2029
+ Eigenmietwert
+CHF 22'500
CHF 0
− Hypothekarzinsen
-CHF 9'500
CHF 0
− Sanierung / Unterhalt
-CHF 65'000
CHF 0
= Einkommens-Effekt
-CHF 52'000
CHF 0
Steuer-Effekt Sanierung
-CHF 19'175
CHF 0
Laufender Effekt ab 2029 (Normaljahr): +CHF 2'508/Jahr

Im Normaljahr (mit Pauschalabzug von 20 % = CHF 4'500) übersteigt Ihr bisheriger Eigenmietwert die Abzüge. Durch den Wegfall ab 2029 sparen Sie laufend Steuern.

Berechnung teilen:
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Handwerker-Kapazitäten vor Ende 2028 sichern

Aufgrund des Systemwechsels sind Schweizer Heizungsinstallateure, Dachdecker und Küchenbauer für 2027/2028 stark ausgelastet. Planen Sie Ihre Etappierung frühzeitig.

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Finanzstrategie ab 2029

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Wenn der Schuldzinsenabzug ab 2029 wegfällt, verändert sich die Nachsteuer-Rendite Ihrer Hypothek. Lesen Sie unsere Modellrechnung für Schweizer Eigenheimbesitzer.

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Transparenz & Schweizer Steuerrecht

Rechenmethodik & Offizielle Quellen (Live-Formeln)

Alle Werte in den folgenden mathematischen Formeln aktualisieren sich in Echtzeit anhand Ihrer aktuellen Regler-Einstellungen im Rechner. So können Sie jeden Rechenschritt für Ihre Steuerplanung bis zum 31. Dezember 2028 exakt nachvollziehen.

1. Formel: Steuerersparnis Sanierung (vor 31.12.2028 vs. ab 2029)

Art. 32 DBG (alt)

Bis zum 31.12.2028 sind werterhaltende Unterhaltskosten sowie energiesparende Investitionen an bestehenden Gebäuden voll vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Ab dem 01.01.2029 beträgt dieser Abzug auf Bundesebene CHF 0:

// Live-Berechnung mit Ihren aktuellen Parametern:
Abzugsfähige Sanierungskosten (KSan) = CHF 65'000
Effektiver Grenzsteuersatz (seff) = 29.5 %
Δ Steuerersparnis = KSan × (seff / 100) = CHF 19'175

Hinweis: Bei aktivierter Etappierung (Verteilung auf 2027 & 2028) bleibt der Grenzsteuersatz in der oberen Progressionsstufe erhalten, statt bei einer Einmalabrechnung in tiefere Tarifstufen abzusinken.

2. Formel: Jährlicher Systemwechsel-Effekt ab 01.01.2029

Laufender Effekt

In einem regulären Steuerjahr ohne Grosssanierung fällt ab 2029 einerseits die Versteuerung des Eigenmietwerts (EMW) weg, andererseits entfallen der Pauschalabzug (20 %) und der Schuldzinsenabzug (ZHypo):

// Bisheriger steuerbarer Liegenschaftssaldo im Normaljahr:
Saldoalt = EMW (CHF 22'500) − Pauschalabzug (CHF 4'500) − ZHypo (CHF 9'500)
Saldoalt = CHF 8'500 (Ab 2029 neu: CHF 0)
Jährliche Entlastung ab 2029 = Saldoalt × (29.5 %) = CHF 2'508/Jahr

Ist Saldoalt positiv, profitieren Sie ab 2029 jedes Jahr von tieferen Steuern. Bei sehr hoher Hypothekarverschuldung und hohen Zinsen kann Saldoalt negativ sein.

Bund • Steuerrecht

Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)

Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, Art. 21 & Art. 32 DBG (Direkte Bundessteuer) sowie ESTV-Steuermäppchen zu Einkommens- und Grenzsteuersätzen.

Kantone • Vollzug

Kantonale Liegenschafts-Wegleitungen

Merkblätter der 26 kantonalen Steuerverwaltungen (aktuell ausgewählt: Steuerverwaltung des Kantons Thurgau) zur Abgrenzung von werterhaltenden und wertvermehrenden Kosten.

Energie • Förderung

BFE & Das Gebäudeprogramm

Bundesamt für Energie (BFE), Pronovo AG (Einmalvergütung Photovoltaik) sowie die harmonisierten Fördermodelle der Kantone (HFM) für Wärmepumpen und Wärmedämmung.

Steuer-Ersparnis vor 31.12.2028
CHF 19'175 (29.5 %)

Steuerliche Beurteilung: Küchen- & Badsanierung im Kanton Thurgau

Die umfassende Renovation von Küche und Badezimmer zählt zum klassischen werterhaltenden Liegenschaftsunterhalt. Dieser Abzug verschwindet am 1. Januar 2029 mit der Abschaffung des Eigenmietwerts definitiv und ausnahmslos in allen Kantonen und beim Bund! Bis zum 31. Dezember 2028 können der gleichwertige Ersatz von Einbauschränken, Arbeitsflächen, Kochfeld, Backofen, Geschirrspüler, Sanitärapparaten, Armaturen, Wasserleitungen sowie Plattenbelägen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Lediglich ein allfälliger Luxus- oder Komfortmehrwert (z. B. zusätzlicher Steamer oder Grundrissvergrösserung) wird als wertvermehrend (ca. 10–20 %) ausgeschieden.

Kantonale Praxis (Steuerverwaltung des Kantons Thurgau)

Im Kanton Thurgau gilt für den Pauschalabzug die Altersgrenze von 10 Jahren (10 % bis 10 Jahre, 20 % über 10 Jahre). Bei grösseren Sanierungen von Einfamilienhäusern und Stockwerkeigentum vor dem 31.12.2028 lässt sich die Steuerprogression durch eine Etappierung optimal glätten.

Fördergelder & Gebäudeprogramm im Kanton Thurgau

Für reine Küchen- und Badsanierungen gibt es keine staatlichen Energiefördergelder. Genau deshalb ist der steuerliche Abzug vor dem 31.12.2028 hier der einzige finanzielle Hebel: Nach dem Systemwechsel 2029 tragen Eigentümer 100 % der Kosten für Küche und Bad ohne jede steuerliche Entlastung selbst.

Kantonaler Hinweis (TG): Das Förderprogramm Energie Thurgau gehört zu den aktivsten Programmen der Ostschweiz und bietet hohe Beiträge für Heizungsersatz, Gebäudehüllensanierung und Solarenergie.

FAQ: Küchen- & Badsanierung im Kanton Thurgau (TG)

Wie viel Steuern spare ich bei "Küchen- & Badsanierung" im Kanton Thurgau (TG) vor dem 31.12.2028? ↓

Bei abzugsfähigen Netto-Sanierungskosten von CHF 65'000 und einem durchschnittlichen Grenzsteuersatz von 29.5 % im Kanton Thurgau beträgt Ihre direkte Einkommenssteuer-Ersparnis rund CHF 19'175. Durch eine Etappierung auf die Jahre 2027 und 2028 steigt die Ersparnis auf bis zu CHF 20'800. Nach dem Systemwechsel am 1. Januar 2029 beträgt der Steuerabzug CHF 0.

Ist "Küchen- & Badsanierung" im Kanton Thurgau zu 100 % vom Einkommen abzugsfähig? ↓

Die umfassende Renovation von Küche und Badezimmer zählt zum klassischen werterhaltenden Liegenschaftsunterhalt. Dieser Abzug verschwindet am 1. Januar 2029 mit der Abschaffung des Eigenmietwerts definitiv und ausnahmslos in allen Kantonen und beim Bund! Bis zum 31. Dezember 2028 können der gleichwertige Ersatz von Einbauschränken, Arbeitsflächen, Kochfeld, Backofen, Geschirrspüler, Sanitärapparaten, Armaturen, Wasserleitungen sowie Plattenbelägen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Lediglich ein allfälliger Luxus- oder Komfortmehrwert (z. B. zusätzlicher Steamer oder Grundrissvergrösserung) wird als wertvermehrend (ca. 10–20 %) ausgeschieden. Zuständig für die Veranlagung im Kanton Thurgau ist: Steuerverwaltung des Kantons Thurgau.

Welche Fördergelder gibt es im Kanton Thurgau für "Küchen- & Badsanierung"? ↓

Für reine Küchen- und Badsanierungen gibt es keine staatlichen Energiefördergelder. Genau deshalb ist der steuerliche Abzug vor dem 31.12.2028 hier der einzige finanzielle Hebel: Nach dem Systemwechsel 2029 tragen Eigentümer 100 % der Kosten für Küche und Bad ohne jede steuerliche Entlastung selbst. Ergänzend gilt für den Kanton Thurgau: Das Förderprogramm Energie Thurgau gehört zu den aktivsten Programmen der Ostschweiz und bietet hohe Beiträge für Heizungsersatz, Gebäudehüllensanierung und Solarenergie.

Welches Datum ist im Kanton Thurgau für den Abzug von "Küchen- & Badsanierung" vor Ende 2028 entscheidend? ↓

Damit die Kosten für "Küchen- & Badsanierung" im Kanton Thurgau sicher noch unter dem bisherigen Recht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, sollten die Bauarbeiten bis spätestens Herbst/Winter 2028 abgeschlossen und die Handwerkerrechnungen vor dem 31. Dezember 2028 ausgestellt und beglichen sein.

Lohnt sich im Kanton Thurgau eine Etappierung von "Küchen- & Badsanierung" über die Jahre 2027 und 2028? ↓

Ja. Insbesondere wenn Sie "Küchen- & Badsanierung" (CHF 65'000) mit einem zweiten Projekt kombinieren, bricht eine Aufteilung auf die Kalenderjahre 2027 und 2028 die Steuerprogression im Kanton Thurgau optimal und sichert Ihnen den höchsten Grenzsteuersatz (32.0 %).