Steuern sparen ab 2029 ohne Unterhaltsabzug: Säule 3a & Pensionskassen-Einkäufe richtig timen
Bisher hatten Schweizer Eigenheimbesitzer drei grosse Hebel zur Senkung ihres steuerbaren Einkommens: Liegenschaftsunterhalt, Hypothekarzinsen und Vorsorgebeiträge (Säule 3a / BVG). Ab dem 1. Januar 2029 fallen die ersten beiden Hebel weg – das Timing Ihrer Vorsorgeeinkäufe verändert sich dadurch grundlegend.
1. Der häufigste Planungsfehler in den Übergangsjahren 2027 & 2028
Wer im Jahr 2027 oder 2028 eine grössere Sanierung von z. B. CHF 50'000 durchführt und im selben Kalenderjahr zusätzlich CHF 30'000 freiwillig in die Pensionskasse (2. Säule) einzahlt, drückt sein steuerbares Einkommen in sehr tiefe Progressionsstufen hinunter.
Die viel klügere Mehrjahres-Strategie: Nutzen Sie 2027 und 2028 prioritär für Ihre Haussanierung (da dieser Abzug Ende 2028 verfällt) und bewahren Sie Ihr Pensionskassen-Einkaufspotenzial für die Jahre ab 2029 auf! Denn Pensionskassen-Einkäufe bleiben auch ab 2029 zu 100 % vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Optimale Mehrjahres-Staffelung für Wohneigentümer (2027 bis 2031)
| Steuerjahr | Haupt-Steuerbrecher | Steuerliche Wirkung |
|---|---|---|
| 2027 | Sanierung Etappe 1 (z. B. Wärmepumpe / Hülle) + Säule 3a | Voller Spitzensteuersatz-Abzug |
| 2028 | Sanierung Etappe 2 (z. B. Küche / Bad / Maler) + Säule 3a | Letztmaliger Unterhaltsabzug |
| 2029 (Neu) | Eigenmietwert = CHF 0 • Gestaffelter PK-Einkauf Tranche 1 + Säule 3a | Bricht Progression im neuen System |
| 2030 / 2031 | Gestaffelter PK-Einkauf Tranche 2 & 3 + Säule 3a Nachzahlung | Maximale Nachsteuer-Rendite |
2. Säule 3a & 3-jährige Sperrfrist bei Pensionskassen-Einkäufen beachten
- Maximalbetrag Säule 3a (inkl. Einkauf in Beitragslücken): Schöpfen Sie den jährlichen Maximalbetrag der Säule 3a konsequent aus und nutzen Sie ab 2026 entstandene Beitragslücken gezielt in Jahren ohne andere Abzüge.
- 3-jährige Kapitalbezugssperre (Art. 79b Abs. 3 BVG): Nach einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse dürfen die daraus resultierenden Leistungen während 3 Jahren nicht in Kapitalform (weder für Wohneigentumsförderung WEF noch bei der Pensionierung) bezogen werden.