CH 01.01.2029 Letzte Frist für volle Steuerabzüge von Sanierungen & Unterhalt: 31. Dezember 2028
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Kanton Solothurn (SO) • Systemwechsel 1. Januar 2029

Eigenmietwert- & Sanierungs-Rechner Kanton Solothurn (SO)

Im Kanton Solothurn liegt der durchschnittliche Grenzsteuersatz für Wohneigentümer bei 33.0 % (Richtwert bei einem steuerbaren Einkommen um CHF 118'000 und einem Brutto-Eigenmietwert von CHF 21'500). Wer grössere Sanierungen noch vor dem 31. Dezember 2028 umsetzt, spart im Kanton Solothurn pro CHF 50'000 Investition rund CHF 16'500 an Steuern.

Eckdaten Solothurn (SO) Stand 2026–2028
Ø Grenzsteuersatz (SO):
33.0 %
Ø Brutto-Eigenmietwert:
CHF 21'500/Jahr
Ø Referenz-Einkommen:
CHF 118'000/Jahr
Zuständige Steuerbehörde:
Steueramt des Kantons Solothurn
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Grüne Hypothek & Modernisierungskredit 2027/2028

Zinsvergleich für Sanierungshypotheken im Kanton Solothurn (SO) – ab 1.35 % Festhypothek

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Parameter & Sanierungsvorhaben

Solothurn Kanton SO
CHF 21'500
CHF

Gemäss Steuererklärung (ca. 60–70 % der Marktmiete). Fällt ab 01.01.2029 weg.

CHF 9'500
CHF

Bsp.: CHF 500'000 Hypothek bei 1.9 % = CHF 9'500/Jahr. Ab 2029 ohne Abzug (ausser Ersterwerber).

CHF 45'000
CHF

Netto-Investitionskosten (nach Fördergeldern). Bis 31.12.2028 voll vom Einkommen abziehbar.

33.0 %
15.0 % (Tiefsteuer) 25.0 % 35.0 % 45.0 % (Spitzensatz)
Grenzsteuersatz nicht zur Hand?
Live-Resultat • Stichtag 31.12.2028

Steuer-Ersparnis bei Umsetzung vor 31.12.2028:

CHF 14'850

Effektive Nettokosten Ihrer Sanierung nach Steuerabzug: CHF 30'150 statt CHF 45'000 (ab 2029: CHF 0 Steuerabzug).

Steueramt zahlt mit (33.0 %) Ihr Eigenanteil (67.0 %)

Systemvergleich im Sanierungsjahr

in CHF
Position
Bis 31.12.2028
Ab 01.01.2029
+ Eigenmietwert
+CHF 21'500
CHF 0
− Hypothekarzinsen
-CHF 9'500
CHF 0
− Sanierung / Unterhalt
-CHF 45'000
CHF 0
= Einkommens-Effekt
-CHF 33'000
CHF 0
Steuer-Effekt Sanierung
-CHF 14'850
CHF 0
Laufender Effekt ab 2029 (Normaljahr): +CHF 2'541/Jahr

Im Normaljahr (mit Pauschalabzug von 20 % = CHF 4'300) übersteigt Ihr bisheriger Eigenmietwert die Abzüge. Durch den Wegfall ab 2029 sparen Sie laufend Steuern.

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Transparenz & Schweizer Steuerrecht

Rechenmethodik & Offizielle Quellen (Live-Formeln)

Alle Werte in den folgenden mathematischen Formeln aktualisieren sich in Echtzeit anhand Ihrer aktuellen Regler-Einstellungen im Rechner. So können Sie jeden Rechenschritt für Ihre Steuerplanung bis zum 31. Dezember 2028 exakt nachvollziehen.

1. Formel: Steuerersparnis Sanierung (vor 31.12.2028 vs. ab 2029)

Art. 32 DBG (alt)

Bis zum 31.12.2028 sind werterhaltende Unterhaltskosten sowie energiesparende Investitionen an bestehenden Gebäuden voll vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Ab dem 01.01.2029 beträgt dieser Abzug auf Bundesebene CHF 0:

// Live-Berechnung mit Ihren aktuellen Parametern:
Abzugsfähige Sanierungskosten (KSan) = CHF 45'000
Effektiver Grenzsteuersatz (seff) = 33.0 %
Δ Steuerersparnis = KSan × (seff / 100) = CHF 14'850

Hinweis: Bei aktivierter Etappierung (Verteilung auf 2027 & 2028) bleibt der Grenzsteuersatz in der oberen Progressionsstufe erhalten, statt bei einer Einmalabrechnung in tiefere Tarifstufen abzusinken.

2. Formel: Jährlicher Systemwechsel-Effekt ab 01.01.2029

Laufender Effekt

In einem regulären Steuerjahr ohne Grosssanierung fällt ab 2029 einerseits die Versteuerung des Eigenmietwerts (EMW) weg, andererseits entfallen der Pauschalabzug (20 %) und der Schuldzinsenabzug (ZHypo):

// Bisheriger steuerbarer Liegenschaftssaldo im Normaljahr:
Saldoalt = EMW (CHF 21'500) − Pauschalabzug (CHF 4'300) − ZHypo (CHF 9'500)
Saldoalt = CHF 7'700 (Ab 2029 neu: CHF 0)
Jährliche Entlastung ab 2029 = Saldoalt × (33.0 %) = CHF 2'541/Jahr

Ist Saldoalt positiv, profitieren Sie ab 2029 jedes Jahr von tieferen Steuern. Bei sehr hoher Hypothekarverschuldung und hohen Zinsen kann Saldoalt negativ sein.

Bund • Steuerrecht

Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)

Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, Art. 21 & Art. 32 DBG (Direkte Bundessteuer) sowie ESTV-Steuermäppchen zu Einkommens- und Grenzsteuersätzen.

Kantone • Vollzug

Kantonale Liegenschafts-Wegleitungen

Merkblätter der 26 kantonalen Steuerverwaltungen (aktuell ausgewählt: Steueramt des Kantons Solothurn) zur Abgrenzung von werterhaltenden und wertvermehrenden Kosten.

Energie • Förderung

BFE & Das Gebäudeprogramm

Bundesamt für Energie (BFE), Pronovo AG (Einmalvergütung Photovoltaik) sowie die harmonisierten Fördermodelle der Kantone (HFM) für Wärmepumpen und Wärmedämmung.

Steuer-Ersparnis vor 31.12.2028
CHF 14'850 (33.0 %)
Steuerpraxis • Steueramt des Kantons Solothurn

Besonderheiten beim Liegenschaftsunterhalt im Kanton Solothurn

Im Kanton Solothurn werden der Eigenmietwert moderat angesetzt und die effektiven werterhaltenden Liegenschaftskosten nach der Praxis des Solothurner Steuerbuchs streng von wertvermehrenden Ausgaben abgegrenzt. Energiesparende Investitionen an bestehenden Gebäuden gelten jedoch steuerlich als werterhaltend.

Wichtige Frist für Eigentümer im Kanton Solothurn:

Planen Sie grössere Renovationen (z. B. Fassade, Dach, Heizung, Küche oder Bad) so, dass die Bauabnahme und Rechnungsstellung spätestens bis zum 31. Dezember 2028 erfolgen. Bei Investitionen über CHF 40'000 empfiehlt sich im Kanton Solothurn eine Etappierung auf die Steuerperioden 2027 und 2028.

Kantonales Gebäudeprogramm • SO

Energieförderung & Subventionen im Kanton Solothurn

Das Förderprogramm Energie Solothurn vergibt Beiträge für Wärmedämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke sowie für den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen.

Kombination von Fördergeld + Steuerabzug (bis 2028):

Bis Ende 2028 profitieren Sie im Kanton Solothurn doppelt: Zuerst reduziert das kantonale Fördergeld Ihre Bruttokosten, und anschliessend ziehen Sie die verbleibenden Nettokosten mit 33.0 % Grenzsteuersatz von der Steuer ab.

Alle 6 Sanierungs-Rechner für den Kanton Solothurn (SO)

Klicken Sie auf ein Sanierungsvorhaben für eine detaillierte Kosten- und Steuerberechnung im Kanton Solothurn:

Energetisch & Werterhaltend SO • 33.0 %

Dachsanierung & Aufsparrendämmung im Kanton Solothurn

Über ein ungedämmtes oder mangelhaft gedämmtes Steil- oder Flachdach entweichen bis zu 25 % der gesamten Raumwärme. Bei einer Dachsanierung mit neuer Eindeckung, Spenglerarbeiten, Unterdach und einer zeitgemässen Zwischen- oder Aufsparrendämmung können bis Ende 2028 sämtliche werterhaltenden und energiesparenden Kosten abgezogen werden. Aufgrund der hohen Investitionssumme empfiehlt sich häufig eine Etappierung mit einem weiteren Sanierungsprojekt (z. B. Dach 2027, Heizung oder Bad 2028), um die Steuerprogression zweimal in der höchsten Tarifstufe zu brechen.

Richtkosten Sanierung: CHF 55'000
Steuerersparnis vor 2029 (SO): -CHF 18'150
Effektive Nettokosten: CHF 36'850
Energetisch & Werterhaltend SO • 33.0 %

Fassadendämmung & 3-fach-Fenster im Kanton Solothurn

Eine Aussendämmung der Fassade (Kompaktfassade oder hinterlüftete Fassade) kombiniert mit dem Ersatz alter Fenster durch hochwärmedämmende 3-fach-Isolierverglasung senkt den Heizwärmebedarf eines Einfamilienhauses oft um 35 % bis 50 %. Steuerlich profitiert dieses Projekt bis Ende 2028 doppelt: Sowohl der werterhaltende Anteil (Fassadenanstrich, Verputz, Fensterersatz) als auch der wertvermehrende energetische Anteil (verbesserte Wärmedämmung mit tieferem U-Wert) sind bis zum Systemwechsel zu 100 % vom Einkommen abzugsfähig.

Richtkosten Sanierung: CHF 75'000
Steuerersparnis vor 2029 (SO): -CHF 24'750
Effektive Nettokosten: CHF 50'250
Werterhaltender Unterhalt SO • 33.0 %

Küchen- & Badsanierung im Kanton Solothurn

Die umfassende Renovation von Küche und Badezimmer zählt zum klassischen werterhaltenden Liegenschaftsunterhalt. Dieser Abzug verschwindet am 1. Januar 2029 mit der Abschaffung des Eigenmietwerts definitiv und ausnahmslos in allen Kantonen und beim Bund! Bis zum 31. Dezember 2028 können der gleichwertige Ersatz von Einbauschränken, Arbeitsflächen, Kochfeld, Backofen, Geschirrspüler, Sanitärapparaten, Armaturen, Wasserleitungen sowie Plattenbelägen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Lediglich ein allfälliger Luxus- oder Komfortmehrwert (z. B. zusätzlicher Steamer oder Grundrissvergrösserung) wird als wertvermehrend (ca. 10–20 %) ausgeschieden.

Richtkosten Sanierung: CHF 65'000
Steuerersparnis vor 2029 (SO): -CHF 21'450
Effektive Nettokosten: CHF 43'550
Werterhaltender Unterhalt SO • 33.0 %

Malerarbeiten, Fassadenanstrich & Böden im Kanton Solothurn

Maler- und Tapezierarbeiten im Innenbereich, das Abschleifen und Versiegeln oder der gleichwertige Ersatz von Parkett-, Laminat- und Plattenböden sowie der periodische Fassaden- und Fensteranstrich sind zu nahezu 100 % werterhaltender Gebäudeunterhalt. Da diese Arbeiten keinerlei energetischen Charakter aufweisen, entfällt ihre steuerliche Abzugsfähigkeit am 1. Januar 2029 in der ganzen Schweiz vollständig. Wer diese Werterhaltungsmassnahmen noch bis Ende 2028 ausführt und mit effektiven Kosten über dem Pauschalabzug abrechnet, spart je nach Kanton zwischen 22 % und 40 % der Rechnungssumme an Steuern.

Richtkosten Sanierung: CHF 25'000
Steuerersparnis vor 2029 (SO): -CHF 8'250
Effektive Nettokosten: CHF 16'750
Energetische Sanierung SO • 33.0 %

Solaranlage (Photovoltaik) & Speicher im Kanton Solothurn

Die Installation einer Photovoltaikanlage (Aufdach- oder Indach-PV) inklusive eines stationären Batteriespeichers zur Eigenverbrauchsoptimierung ist an bestehenden Wohnbauten (in den meisten Kantonen nach einer Karenzfrist von 5 Jahren seit Erstellung des Neubaus) steuerlich voll als energiesparende Massnahme abzugsfähig. Wird die Solaranlage gemeinsam mit einer Dachsanierung bis spätestens Ende 2028 realisiert und abgerechnet, lassen sich Gerüstkosten, Dachdeckerarbeiten und Elektroinstallationen optimal bündeln und steuerlich geltend machen.

Richtkosten Sanierung: CHF 35'000
Steuerersparnis vor 2029 (SO): -CHF 11'550
Effektive Nettokosten: CHF 23'450
Energetische Sanierung SO • 33.0 %

Wärmepumpe & Heizungsersatz im Kanton Solothurn

Der Ersatz einer alten Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine moderne Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdsondenheizung) gehört zu den wirkungsvollsten Massnahmen vor dem Systemwechsel am 1. Januar 2029. Bis zum 31. Dezember 2028 gelten die Netto-Investitionskosten (Bruttokosten abzüglich ausbezahlter Förderbeiträge von Bund, Kanton und Gemeinde) bei der direkten Bundessteuer sowie in allen Kantonen zu 100 % als abzugsfähige energiesparende Investition an bestehenden Gebäuden. Ab dem 1. Januar 2029 entfällt dieser Abzug auf Bundesebene vollständig.

Richtkosten Sanierung: CHF 45'000
Steuerersparnis vor 2029 (SO): -CHF 14'850
Effektive Nettokosten: CHF 30'150

Häufige Fragen zum Systemwechsel 2029 im Kanton Solothurn (SO)

Wie hoch ist die Steuerersparnis bei einer Sanierung im Kanton Solothurn (SO) vor Ende 2028? ↓

Bei einem durchschnittlichen Grenzsteuersatz von 33.0 % im Kanton Solothurn sparen Eigenheimbesitzer bei einer abzugsfähigen Sanierung von CHF 50'000 rund CHF 16'500 an Einkommenssteuern (Bund, Kanton Solothurn und Gemeinde). Bei einem Sanierungsvolumen von CHF 100'000 (etappiert über 2027 und 2028) beträgt die Steuerersparnis rund CHF 33'000. Ab dem 1. Januar 2029 entfällt dieser Abzug.

Welche Behörde ist im Kanton Solothurn für die Liegenschaftsbesteuerung zuständig? ↓

Zuständig für die Veranlagung des Eigenmietwerts sowie die Prüfung der Liegenschaftsunterhaltskosten bis zum Systemwechsel Ende 2028 ist: Steueramt des Kantons Solothurn. Massgebend ist das kantonale Merkblatt zur Abgrenzung von werterhaltenden und wertvermehrenden Aufwendungen.

Gibt es im Kanton Solothurn Fördergelder für energetische Sanierungen? ↓

Das Förderprogramm Energie Solothurn vergibt Beiträge für Wärmedämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke sowie für den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen. Wichtig: Steuerlich abzugsfähig bis Ende 2028 sind jeweils die selbst getragenen Netto-Sanierungskosten nach Abzug der ausbezahlten Förderbeiträge.

Kann ich im Kanton Solothurn zwischen dem Pauschalabzug und den effektiven Unterhaltskosten wechseln? ↓

Ja. Im Kanton Solothurn gilt bis zum Systemwechsel Ende 2028 die jährliche Wechselpauschale: Sie können in Jahren ohne grössere Renovationen den Pauschalabzug wählen und in den Sanierungsjahren 2027 und 2028 die gesamten effektiven werterhaltenden und energiesparenden Kosten vom Einkommen abziehen.

Wie werden wertvermehrende Umbauten im Kanton Solothurn bei einem späteren Hausverkauf besteuert? ↓

Wertvermehrende Investitionen (z. B. Anbau, Wintergarten, Dachstockausbau) sind zwar nicht bei der Einkommenssteuer abzugsfähig, können im Kanton Solothurn jedoch auch nach 2029 bei einem späteren Verkauf der Liegenschaft als Anlagekosten bei der Grundstückgewinnsteuer geltend gemacht werden. Bewahren Sie daher sämtliche Handwerkerrechnungen und Zahlungsbelege dauerhaft auf.

Was gilt im Kanton Solothurn für Stockwerkeigentum und den Erneuerungsfonds? ↓

Stockwerkeigentümer im Kanton Solothurn können Einlagen in den gemeinschaftlichen Erneuerungsfonds noch bis zum 31. Dezember 2028 vom steuerbaren Einkommen abziehen, sofern die Mittel reglementarisch für werterhaltende Unterhaltsarbeiten bestimmt sind. Ab dem 1. Januar 2029 entfällt dieser Abzug für selbstbewohnte Eigentumswohnungen.