CH 01.01.2029 Letzte Frist für volle Steuerabzüge von Sanierungen & Unterhalt: 31. Dezember 2028
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Steuer-Ratgeber #7 • Kritischer Stichtag 31.12.2028

Rechnungsdatum vs. Zahlungsdatum Ende 2028: So vermeiden Sie den Verlust Ihres Steuerabzugs

Wenn am 31. Dezember 2028 um Mitternacht das bisherige System der Wohneigentumsbesteuerung endet, entscheidet ein einziges Datum auf Ihrer Handwerkerabrechnung über viele Tausend Franken Steuerersparnis.

1. Kantonale Praxis: Wann gilt eine Sanierung als im Jahr 2028 angefallen?

Für die zeitliche Zuordnung von Liegenschaftsunterhaltskosten kennen die 26 kantonalen Steuergesetze und Wegleitungen zwei Hauptprinzipien:

Prinzip A: Rechnungsdatum (Fakturadatum)

Mehrheit der Deutschschweizer Kantone (u. a. ZH, BE, LU, AG, SG, ZG, TG)

Massgebend ist das Ausstellungsdatum der definitiven Handwerkerrechnung (Teil- oder Schlussrechnung) für bereits ausgeführte Arbeiten. Eine Rechnung vom 28. Dezember 2028 muss zwingend in der Steuererklärung 2028 deklariert werden – würde der Handwerker die Rechnung erst am 5. Januar 2029 datieren, fällt sie ins neue System ab 2029!

Prinzip B: Zahlungsdatum / Wahlrecht

Westschweizer Kantone, Tessin & Kantone mit Wahlpraxis

In mehreren Kantonen (insbesondere in der Romandie und im Tessin sowie bei Einlagen in den Erneuerungsfonds schweizweit) ist das Datum der effektiven Bankbelastung (Valutadatum vor dem 31.12.2028) entscheidend.

2. Warum blosse Vorauszahlungen im Dezember 2028 riskant sind

Angesichts ausgebuchter Handwerker im Jahr 2028 könnte die Idee entstehen, im Dezember 2028 einfach eine hohe Vorauszahlung (Akontorechnung) zu überweisen, während die Wärmepumpe oder Küche erst im Frühling 2029 eingebaut wird.

Wichtige Warnung aus der Veranlagungspraxis: Kantonale Steuerämter anerkennen Akontorechnungen am Jahresende in aller Regel nur insoweit, als ihnen bis zum 31. Dezember 2028 tatsächlich erbrachte Werkleistungen oder gelieferte Bauteile gegenüberstehen (mit detaillierter Zwischenabrechnung nach Baufortschritt). Reine Vorauszahlungen ohne Gegenleistung im Jahr 2028 können vom Steueramt gestrichen werden.

3. Der 100 % sichere Zeitplan für alle 26 Kantone

  1. Bauabschluss & Abnahme bis 30. November 2028: Planen Sie einen Puffer für Lieferverzögerungen ein.
  2. Schlussrechnung mit Datum vor dem 10. Dezember 2028: Lassen Sie im Werkvertrag schriftlich festhalten, dass die Schlussrechnung zwingend im Dezember 2028 ausgestellt wird.
  3. Bankzahlung mit Valuta vor dem 20. Dezember 2028: So erfüllen Sie gleichzeitig das Rechnungsdatums- UND das Zahlungsdatums-Prinzip jedes Schweizer Kantons.