CH 01.01.2029 Letzte Frist für volle Steuerabzüge von Sanierungen & Unterhalt: 31. Dezember 2028
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Kanton Freiburg (FR) • Energetisch & Werterhaltend • Stichtag 31.12.2028

Fassadendämmung & 3-fach-Fenster im Kanton Freiburg (FR): Steuer-Rechner 2029

Planen Sie das Projekt «Fassadendämmung & 3-fach-Fenster» im Kanton Freiburg? Bei typischen Investitionskosten von CHF 75'000 und dem kantonalen Grenzsteuersatz von 33.5 % sparen Sie bei einer Umsetzung vor dem 31. Dezember 2028 direkt CHF 25'125 an Einkommenssteuern. Ab dem 1. Januar 2029 fällt dieser Abzug weg.

Kurz-Check FR Energetisch & Werterhaltend
Richtkosten Projekt: CHF 75'000
Ø Grenzsteuersatz Freiburg: 33.5 %
Steuer-Ersparnis bis 2028: CHF 25'125
Effektive Nettokosten: CHF 49'875
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Parameter & Sanierungsvorhaben

Freiburg Kanton FR
CHF 21'000
CHF

Gemäss Steuererklärung (ca. 60–70 % der Marktmiete). Fällt ab 01.01.2029 weg.

CHF 9'500
CHF

Bsp.: CHF 500'000 Hypothek bei 1.9 % = CHF 9'500/Jahr. Ab 2029 ohne Abzug (ausser Ersterwerber).

CHF 75'000
CHF

Netto-Investitionskosten (nach Fördergeldern). Bis 31.12.2028 voll vom Einkommen abziehbar.

33.5 %
15.0 % (Tiefsteuer) 25.0 % 35.0 % 45.0 % (Spitzensatz)
Grenzsteuersatz nicht zur Hand?
Live-Resultat • Stichtag 31.12.2028

Steuer-Ersparnis bei Umsetzung vor 31.12.2028:

CHF 25'125

Effektive Nettokosten Ihrer Sanierung nach Steuerabzug: CHF 49'875 statt CHF 75'000 (ab 2029: CHF 0 Steuerabzug).

Steueramt zahlt mit (33.5 %) Ihr Eigenanteil (66.5 %)

Systemvergleich im Sanierungsjahr

in CHF
Position
Bis 31.12.2028
Ab 01.01.2029
+ Eigenmietwert
+CHF 21'000
CHF 0
− Hypothekarzinsen
-CHF 9'500
CHF 0
− Sanierung / Unterhalt
-CHF 75'000
CHF 0
= Einkommens-Effekt
-CHF 63'500
CHF 0
Steuer-Effekt Sanierung
-CHF 25'125
CHF 0
Laufender Effekt ab 2029 (Normaljahr): +CHF 2'446/Jahr

Im Normaljahr (mit Pauschalabzug von 20 % = CHF 4'200) übersteigt Ihr bisheriger Eigenmietwert die Abzüge. Durch den Wegfall ab 2029 sparen Sie laufend Steuern.

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Transparenz & Schweizer Steuerrecht

Rechenmethodik & Offizielle Quellen (Live-Formeln)

Alle Werte in den folgenden mathematischen Formeln aktualisieren sich in Echtzeit anhand Ihrer aktuellen Regler-Einstellungen im Rechner. So können Sie jeden Rechenschritt für Ihre Steuerplanung bis zum 31. Dezember 2028 exakt nachvollziehen.

1. Formel: Steuerersparnis Sanierung (vor 31.12.2028 vs. ab 2029)

Art. 32 DBG (alt)

Bis zum 31.12.2028 sind werterhaltende Unterhaltskosten sowie energiesparende Investitionen an bestehenden Gebäuden voll vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Ab dem 01.01.2029 beträgt dieser Abzug auf Bundesebene CHF 0:

// Live-Berechnung mit Ihren aktuellen Parametern:
Abzugsfähige Sanierungskosten (KSan) = CHF 75'000
Effektiver Grenzsteuersatz (seff) = 33.5 %
Δ Steuerersparnis = KSan × (seff / 100) = CHF 25'125

Hinweis: Bei aktivierter Etappierung (Verteilung auf 2027 & 2028) bleibt der Grenzsteuersatz in der oberen Progressionsstufe erhalten, statt bei einer Einmalabrechnung in tiefere Tarifstufen abzusinken.

2. Formel: Jährlicher Systemwechsel-Effekt ab 01.01.2029

Laufender Effekt

In einem regulären Steuerjahr ohne Grosssanierung fällt ab 2029 einerseits die Versteuerung des Eigenmietwerts (EMW) weg, andererseits entfallen der Pauschalabzug (20 %) und der Schuldzinsenabzug (ZHypo):

// Bisheriger steuerbarer Liegenschaftssaldo im Normaljahr:
Saldoalt = EMW (CHF 21'000) − Pauschalabzug (CHF 4'200) − ZHypo (CHF 9'500)
Saldoalt = CHF 7'300 (Ab 2029 neu: CHF 0)
Jährliche Entlastung ab 2029 = Saldoalt × (33.5 %) = CHF 2'446/Jahr

Ist Saldoalt positiv, profitieren Sie ab 2029 jedes Jahr von tieferen Steuern. Bei sehr hoher Hypothekarverschuldung und hohen Zinsen kann Saldoalt negativ sein.

Bund • Steuerrecht

Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)

Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, Art. 21 & Art. 32 DBG (Direkte Bundessteuer) sowie ESTV-Steuermäppchen zu Einkommens- und Grenzsteuersätzen.

Kantone • Vollzug

Kantonale Liegenschafts-Wegleitungen

Merkblätter der 26 kantonalen Steuerverwaltungen (aktuell ausgewählt: Kantonale Steuerverwaltung Freiburg (SCC)) zur Abgrenzung von werterhaltenden und wertvermehrenden Kosten.

Energie • Förderung

BFE & Das Gebäudeprogramm

Bundesamt für Energie (BFE), Pronovo AG (Einmalvergütung Photovoltaik) sowie die harmonisierten Fördermodelle der Kantone (HFM) für Wärmepumpen und Wärmedämmung.

Steuer-Ersparnis vor 31.12.2028
CHF 25'125 (33.5 %)

Steuerliche Beurteilung: Fassadendämmung & 3-fach-Fenster im Kanton Freiburg

Eine Aussendämmung der Fassade (Kompaktfassade oder hinterlüftete Fassade) kombiniert mit dem Ersatz alter Fenster durch hochwärmedämmende 3-fach-Isolierverglasung senkt den Heizwärmebedarf eines Einfamilienhauses oft um 35 % bis 50 %. Steuerlich profitiert dieses Projekt bis Ende 2028 doppelt: Sowohl der werterhaltende Anteil (Fassadenanstrich, Verputz, Fensterersatz) als auch der wertvermehrende energetische Anteil (verbesserte Wärmedämmung mit tieferem U-Wert) sind bis zum Systemwechsel zu 100 % vom Einkommen abzugsfähig.

Kantonale Praxis (Kantonale Steuerverwaltung Freiburg (SCC))

Im zweisprachigen Kanton Freiburg führt die ausgeprägte Steuerprogression dazu, dass ausserordentliche Unterhaltskosten ab CHF 30'000 die Steuerrechnung um bis zu ein Drittel der Bausumme reduzieren. Eine Etappierung über die Jahre 2027 und 2028 verhindert, dass der Grenzsteuersatz in zu tiefe Tarifstufen abfällt.

Fördergelder & Gebäudeprogramm im Kanton Freiburg

Das Gebäudeprogramm vergütet Wärmedämmmassnahmen an der Fassade pro Quadratmeter gedämmter Fläche (oft CHF 40 bis CHF 90 pro m² je nach Kanton und erreichtem U-Wert). Bei Gesamtsanierungen mit GEAK Plus winken zusätzlich attraktive System- und Gesamtsanierungsboni.

Kantonaler Hinweis (FR): Das Amt für Energie (AfE) des Kantons Freiburg bezuschusst über das kantonale Gebäudeprogramm sowohl Einzelbauteile der Gebäudehülle als auch den Umstieg auf erneuerbare Wärmeerzeugung.

FAQ: Fassadendämmung & 3-fach-Fenster im Kanton Freiburg (FR)

Wie viel Steuern spare ich bei "Fassadendämmung & 3-fach-Fenster" im Kanton Freiburg (FR) vor dem 31.12.2028? ↓

Bei abzugsfähigen Netto-Sanierungskosten von CHF 75'000 und einem durchschnittlichen Grenzsteuersatz von 33.5 % im Kanton Freiburg beträgt Ihre direkte Einkommenssteuer-Ersparnis rund CHF 25'125. Durch eine Etappierung auf die Jahre 2027 und 2028 steigt die Ersparnis auf bis zu CHF 27'000. Nach dem Systemwechsel am 1. Januar 2029 beträgt der Steuerabzug CHF 0.

Ist "Fassadendämmung & 3-fach-Fenster" im Kanton Freiburg zu 100 % vom Einkommen abzugsfähig? ↓

Eine Aussendämmung der Fassade (Kompaktfassade oder hinterlüftete Fassade) kombiniert mit dem Ersatz alter Fenster durch hochwärmedämmende 3-fach-Isolierverglasung senkt den Heizwärmebedarf eines Einfamilienhauses oft um 35 % bis 50 %. Steuerlich profitiert dieses Projekt bis Ende 2028 doppelt: Sowohl der werterhaltende Anteil (Fassadenanstrich, Verputz, Fensterersatz) als auch der wertvermehrende energetische Anteil (verbesserte Wärmedämmung mit tieferem U-Wert) sind bis zum Systemwechsel zu 100 % vom Einkommen abzugsfähig. Zuständig für die Veranlagung im Kanton Freiburg ist: Kantonale Steuerverwaltung Freiburg (SCC).

Welche Fördergelder gibt es im Kanton Freiburg für "Fassadendämmung & 3-fach-Fenster"? ↓

Das Gebäudeprogramm vergütet Wärmedämmmassnahmen an der Fassade pro Quadratmeter gedämmter Fläche (oft CHF 40 bis CHF 90 pro m² je nach Kanton und erreichtem U-Wert). Bei Gesamtsanierungen mit GEAK Plus winken zusätzlich attraktive System- und Gesamtsanierungsboni. Ergänzend gilt für den Kanton Freiburg: Das Amt für Energie (AfE) des Kantons Freiburg bezuschusst über das kantonale Gebäudeprogramm sowohl Einzelbauteile der Gebäudehülle als auch den Umstieg auf erneuerbare Wärmeerzeugung.

Welches Datum ist im Kanton Freiburg für den Abzug von "Fassadendämmung & 3-fach-Fenster" vor Ende 2028 entscheidend? ↓

Damit die Kosten für "Fassadendämmung & 3-fach-Fenster" im Kanton Freiburg sicher noch unter dem bisherigen Recht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, sollten die Bauarbeiten bis spätestens Herbst/Winter 2028 abgeschlossen und die Handwerkerrechnungen vor dem 31. Dezember 2028 ausgestellt und beglichen sein.

Lohnt sich im Kanton Freiburg eine Etappierung von "Fassadendämmung & 3-fach-Fenster" über die Jahre 2027 und 2028? ↓

Ja. Insbesondere wenn Sie "Fassadendämmung & 3-fach-Fenster" (CHF 75'000) mit einem zweiten Projekt kombinieren, bricht eine Aufteilung auf die Kalenderjahre 2027 und 2028 die Steuerprogression im Kanton Freiburg optimal und sichert Ihnen den höchsten Grenzsteuersatz (36.0 %).