Malerarbeiten, Fassadenanstrich & Böden im Kanton Aargau (AG): Steuer-Rechner 2029
Planen Sie das Projekt «Malerarbeiten, Fassadenanstrich & Böden» im Kanton Aargau? Bei typischen Investitionskosten von CHF 25'000 und dem kantonalen Grenzsteuersatz von 31.0 % sparen Sie bei einer Umsetzung vor dem 31. Dezember 2028 direkt CHF 7'750 an Einkommenssteuern. Ab dem 1. Januar 2029 fällt dieser Abzug weg.
Zinsvergleich für Sanierungshypotheken im Kanton Aargau (AG) – ab 1.35 % Festhypothek
Parameter & Sanierungsvorhaben
Gemäss Steuererklärung (ca. 60–70 % der Marktmiete). Fällt ab 01.01.2029 weg.
Bsp.: CHF 500'000 Hypothek bei 1.9 % = CHF 9'500/Jahr. Ab 2029 ohne Abzug (ausser Ersterwerber).
Netto-Investitionskosten (nach Fördergeldern). Bis 31.12.2028 voll vom Einkommen abziehbar.
Im ersten Steuerjahr nach dem Ersterwerb einer selbstbewohnten Schweizer Wohnliegenschaft können Sie im neuen System ab 2029 maximal CHF 10'000 an Hypothekarzinsen abziehen. Dieser Maximalbetrag reduziert sich danach jährlich um 10 % (CHF 1'000 bzw. CHF 500 pro Jahr), bis er nach 10 Jahren bei CHF 0 liegt. Dadurch sparen Sie im 1. Jahr nach Systemwechsel zusätzlich CHF 3'090 an Steuern.
Steuer-Ersparnis bei Umsetzung vor 31.12.2028:
Effektive Nettokosten Ihrer Sanierung nach Steuerabzug: CHF 17'250 statt CHF 25'000 (ab 2029: CHF 0 Steuerabzug).
Systemvergleich im Sanierungsjahr
in CHFIm Normaljahr (mit Pauschalabzug von 20 % = CHF 4'800) übersteigt Ihr bisheriger Eigenmietwert die Abzüge. Durch den Wegfall ab 2029 sparen Sie laufend Steuern.
Handwerker-Kapazitäten vor Ende 2028 sichern
Aufgrund des Systemwechsels sind Schweizer Heizungsinstallateure, Dachdecker und Küchenbauer für 2027/2028 stark ausgelastet. Planen Sie Ihre Etappierung frühzeitig.
Hypothek amortisieren oder in Säule 3a / ETF investieren?
Wenn der Schuldzinsenabzug ab 2029 wegfällt, verändert sich die Nachsteuer-Rendite Ihrer Hypothek. Lesen Sie unsere Modellrechnung für Schweizer Eigenheimbesitzer.
Zum Amortisations-Rechner & Ratgeber →Rechenmethodik & Offizielle Quellen (Live-Formeln)
Alle Werte in den folgenden mathematischen Formeln aktualisieren sich in Echtzeit anhand Ihrer aktuellen Regler-Einstellungen im Rechner. So können Sie jeden Rechenschritt für Ihre Steuerplanung bis zum 31. Dezember 2028 exakt nachvollziehen.
1. Formel: Steuerersparnis Sanierung (vor 31.12.2028 vs. ab 2029)
Art. 32 DBG (alt)Bis zum 31.12.2028 sind werterhaltende Unterhaltskosten sowie energiesparende Investitionen an bestehenden Gebäuden voll vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Ab dem 01.01.2029 beträgt dieser Abzug auf Bundesebene CHF 0:
Hinweis: Bei aktivierter Etappierung (Verteilung auf 2027 & 2028) bleibt der Grenzsteuersatz in der oberen Progressionsstufe erhalten, statt bei einer Einmalabrechnung in tiefere Tarifstufen abzusinken.
2. Formel: Jährlicher Systemwechsel-Effekt ab 01.01.2029
Laufender EffektIn einem regulären Steuerjahr ohne Grosssanierung fällt ab 2029 einerseits die Versteuerung des Eigenmietwerts (EMW) weg, andererseits entfallen der Pauschalabzug (20 %) und der Schuldzinsenabzug (ZHypo):
Ist Saldoalt positiv, profitieren Sie ab 2029 jedes Jahr von tieferen Steuern. Bei sehr hoher Hypothekarverschuldung und hohen Zinsen kann Saldoalt negativ sein.
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, Art. 21 & Art. 32 DBG (Direkte Bundessteuer) sowie ESTV-Steuermäppchen zu Einkommens- und Grenzsteuersätzen.
Kantonale Liegenschafts-Wegleitungen
Merkblätter der 26 kantonalen Steuerverwaltungen (aktuell ausgewählt: Kantonales Steueramt Aargau) zur Abgrenzung von werterhaltenden und wertvermehrenden Kosten.
BFE & Das Gebäudeprogramm
Bundesamt für Energie (BFE), Pronovo AG (Einmalvergütung Photovoltaik) sowie die harmonisierten Fördermodelle der Kantone (HFM) für Wärmepumpen und Wärmedämmung.
Steuerliche Beurteilung: Malerarbeiten, Fassadenanstrich & Böden im Kanton Aargau
Maler- und Tapezierarbeiten im Innenbereich, das Abschleifen und Versiegeln oder der gleichwertige Ersatz von Parkett-, Laminat- und Plattenböden sowie der periodische Fassaden- und Fensteranstrich sind zu nahezu 100 % werterhaltender Gebäudeunterhalt. Da diese Arbeiten keinerlei energetischen Charakter aufweisen, entfällt ihre steuerliche Abzugsfähigkeit am 1. Januar 2029 in der ganzen Schweiz vollständig. Wer diese Werterhaltungsmassnahmen noch bis Ende 2028 ausführt und mit effektiven Kosten über dem Pauschalabzug abrechnet, spart je nach Kanton zwischen 22 % und 40 % der Rechnungssumme an Steuern.
Kantonale Praxis (Kantonales Steueramt Aargau)
Als klassischer Wohneigentumskanton mit hoher Einfamilienhausdichte steht der Kanton Aargau im Zentrum der Reform. Der Pauschalabzug liegt bei 10 % (Gebäude bis 10 Jahre) bzw. 20 % (über 10 Jahre). Das Merkblatt Liegenschaftsunterhalt des Kantons Aargau regelt präzise, welche Sanierungsanteile bis Ende 2028 voll abzugsfähig sind.
Fördergelder & Gebäudeprogramm im Kanton Aargau
Da es sich um reinen werterhaltenden Unterhalt ohne energetische Verbesserung handelt, bestehen keine Förderbeiträge. Tipp: Bündeln Sie Malerarbeiten und Bodenbeläge in einem Kalenderjahr vor 2029 mit weiteren Unterhaltsarbeiten, damit Sie den jährlichen Pauschalabzug deutlich übertreffen.
Kantonaler Hinweis (AG): Der Kanton Aargau fördert über das Gebäudeprogramm die Wärmedämmung von Bestandesbauten sowie den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch Wärmepumpen oder Biomasse.
Weitere Sanierungen im Kanton Aargau (AG)
Vergleichen Sie das Steuerpotenzial weiterer Sanierungs-Arten vor Ende 2028:
FAQ: Malerarbeiten, Fassadenanstrich & Böden im Kanton Aargau (AG)
Wie viel Steuern spare ich bei "Malerarbeiten, Fassadenanstrich & Böden" im Kanton Aargau (AG) vor dem 31.12.2028? ↓
Bei abzugsfähigen Netto-Sanierungskosten von CHF 25'000 und einem durchschnittlichen Grenzsteuersatz von 31.0 % im Kanton Aargau beträgt Ihre direkte Einkommenssteuer-Ersparnis rund CHF 7'750. Durch eine Etappierung auf die Jahre 2027 und 2028 steigt die Ersparnis auf bis zu CHF 8'375. Nach dem Systemwechsel am 1. Januar 2029 beträgt der Steuerabzug CHF 0.
Ist "Malerarbeiten, Fassadenanstrich & Böden" im Kanton Aargau zu 100 % vom Einkommen abzugsfähig? ↓
Maler- und Tapezierarbeiten im Innenbereich, das Abschleifen und Versiegeln oder der gleichwertige Ersatz von Parkett-, Laminat- und Plattenböden sowie der periodische Fassaden- und Fensteranstrich sind zu nahezu 100 % werterhaltender Gebäudeunterhalt. Da diese Arbeiten keinerlei energetischen Charakter aufweisen, entfällt ihre steuerliche Abzugsfähigkeit am 1. Januar 2029 in der ganzen Schweiz vollständig. Wer diese Werterhaltungsmassnahmen noch bis Ende 2028 ausführt und mit effektiven Kosten über dem Pauschalabzug abrechnet, spart je nach Kanton zwischen 22 % und 40 % der Rechnungssumme an Steuern. Zuständig für die Veranlagung im Kanton Aargau ist: Kantonales Steueramt Aargau.
Welche Fördergelder gibt es im Kanton Aargau für "Malerarbeiten, Fassadenanstrich & Böden"? ↓
Da es sich um reinen werterhaltenden Unterhalt ohne energetische Verbesserung handelt, bestehen keine Förderbeiträge. Tipp: Bündeln Sie Malerarbeiten und Bodenbeläge in einem Kalenderjahr vor 2029 mit weiteren Unterhaltsarbeiten, damit Sie den jährlichen Pauschalabzug deutlich übertreffen. Ergänzend gilt für den Kanton Aargau: Der Kanton Aargau fördert über das Gebäudeprogramm die Wärmedämmung von Bestandesbauten sowie den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch Wärmepumpen oder Biomasse.
Welches Datum ist im Kanton Aargau für den Abzug von "Malerarbeiten, Fassadenanstrich & Böden" vor Ende 2028 entscheidend? ↓
Damit die Kosten für "Malerarbeiten, Fassadenanstrich & Böden" im Kanton Aargau sicher noch unter dem bisherigen Recht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, sollten die Bauarbeiten bis spätestens Herbst/Winter 2028 abgeschlossen und die Handwerkerrechnungen vor dem 31. Dezember 2028 ausgestellt und beglichen sein.
Lohnt sich im Kanton Aargau eine Etappierung von "Malerarbeiten, Fassadenanstrich & Böden" über die Jahre 2027 und 2028? ↓
Ja. Insbesondere wenn Sie "Malerarbeiten, Fassadenanstrich & Böden" (CHF 25'000) mit einem zweiten Projekt kombinieren, bricht eine Aufteilung auf die Kalenderjahre 2027 und 2028 die Steuerprogression im Kanton Aargau optimal und sichert Ihnen den höchsten Grenzsteuersatz (33.5 %).